Nachfolgend finden Sie zur Planung Ihres Praxisbesuchs wichtige Informationen:
eRezept: Ab dem 1.1.2024 ist das eRezept Pflicht. Fragen dazu beantwortet Ihre Krankenkasse oder Sie können sich hier informieren: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Dies bedingt allerdings, dass wir unseren Praxisablauf darauf umstellen müssen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie bevor Sie eine Rezeptbestellung bei uns abgeben, Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei uns eingelesen ist. Anschließend, möchten wir Sie bitten, Ihre Rezepte für Dauerverordnungen telefonisch per Rezept-Anrufbeantworter oder persönlich zu beauftragen und im Regelfall erst am Folgetag in der Apotheke einzulösen. So gestatten Sie uns eine sorgfältige Prüfung der Verordnung.
Es gibt weiterhin eine gesonderte Infektionssprechstunde, wir bitten Sie im Falle eines akuten Infektes nicht unangekündigt zu erscheinen. Wenn Sie Symptome eines Erkältungsinfektes haben, melden Sie sich telefonisch zum Besuch in unserer Infektionssprechstunde an. Tragen Sie bitte eine FFP2- Maske.
Seit dem 1.1.2023 werden Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen (AU) elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und die Arbeitgeber sind in der Pflicht, diese über die Telematikinfrastruktur online abzurufen. Sie müssen allerdings den Arbeitgeber informieren.
Für einen reibungslosen Praxisablauf möchten wir Sie bitten sich auch bei kurzfristigen Anliegen telefonisch anzukündigen, so können wir Ihnen ein Zeitfenster zuweisen und vermeiden lange Wartezeiten durch zu viele „Notfallpatienten“ auf einmal. Manchmal gibt es ein hohes Telefonaufkommen, wir bitten hier um Geduld und Verständnis. Sollten wir einmal trotz wiederholter Versuche nicht erreichbar sein, können Sie uns auch Ihr dringliches Anliegen auf den Rezept – Anrufbeantworter sprechen, dieser wird täglich abgehört.
Sollte es Ihrerseits Anregungen geben, haben wir immer ein offenes Ohr. Patientenzufriedenheit und eine effiziente Praxisorganisation sind uns sehr wichtig.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Ihr Praxisteam